Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm für Altbaukauf und Sanierung startet am 3. September 2024

Jung kauft Alt

Ab dem 3. September 2024 steht Familien in Deutschland ein neues, attraktives Förderprogramm zur Verfügung, das ihnen den Kauf älterer Bestandsimmobilien und deren energetische Modernisierung spürbar erleichtert. Das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ zielt darauf ab, junge Familien mit minderjährigen Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen aktiv beim Kauf sowie bei der anschließenden, umfassenden Modernisierung und energetischen Aufwertung von Altbauten zu unterstützen. Somit wird nicht nur der Traum vom eigenen Zuhause trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten wieder greifbarer, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Belebung ländlicher Räume geleistet.

Staatliche Unterstützung in Höhe von 350 Millionen Euro

Um den Anreiz für den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien zu erhöhen, stehen für das Jahr 2024 rund 350 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes bereit. Diese Mittel fließen in zinsgünstige KfW-Kredite, die deutlich unter den üblichen Marktzinsen liegen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Kauf von Altbauten nicht nur attraktiver, sondern auch planbarer und langfristig bezahlbarer zu machen. Dabei soll insbesondere die Kombination aus Erwerb und energetischer Modernisierung gefördert werden, um so die energetische Qualität des deutschen Gebäudebestands zu verbessern und die Wohnnebenkosten für Familien zu senken.

Attraktive Konditionen und erhebliche Kostenersparnisse

Zum Programmstart liegt der effektive Jahreszins für die Förderdarlehen bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung bei rund 1,51 Prozent. Damit können Familien mit zwei minderjährigen Kindern im Vergleich zu herkömmlichen Bankangeboten bis zu 18.000 Euro an Finanzierungskosten sparen. Je nach Kinderzahl steigt zudem der maximale Kreditrahmen, sodass auch größere Familien von den günstigen Konditionen profitieren. Insgesamt soll so verhindert werden, dass durch die aktuell hohen Bauzinsen und Sanierungskosten ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit und Vermögensbildung für viele Familien unerschwinglich wird.

Mehr als nur ein Eigenheim: Ressourcenschonung, Klimaschutz und Dorferhalt

„Jung kauft Alt“ fördert nicht nur den Erwerb von Altbauten, sondern setzt auch auf eine nachhaltige Altbausanierung. Dies hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen werden wertvolle Ressourcen geschont, weil bestehende Bausubstanz erhalten und modernisiert wird, anstatt neue Flächen zu versiegeln und zusätzliche Baustoffe zu verbrauchen. Zum anderen wird die ländliche Infrastruktur gestärkt, indem historische Ortskerne belebt und „Donut-Dörfern“, bei denen die Bevölkerung in Neubaugebiete außerhalb des Zentrums abwandert, aktiv entgegengewirkt wird. Diese Strategie unterstützt den Erhalt gewachsener Gemeinde- und Stadtstrukturen, steigert die Lebensqualität vor Ort und fördert die Vernetzung der Bewohner.

Fördervoraussetzungen: Wer kann profitieren?

Förderberechtigt sind insbesondere junge Familien mit minderjährigen Kindern, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Für ein Kind liegt diese Grenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Zusätzlich ist es wichtig, dass es sich um das erste selbst genutzte Wohneigentum handelt. Familien, die bereits Immobilien besitzen oder in der Vergangenheit Förderungen wie das Baukindergeld genutzt haben, sind von der neuen Förderung ausgeschlossen. Damit wird sichergestellt, dass vor allem Ersterwerber angesprochen werden, die bisher noch nicht in den Genuss staatlicher Wohneigentumsförderungen gekommen sind.

Förderfähige Immobilien: Fokus auf sanierungsbedürftige Bestandsgebäude

Die Förderung richtet sich an den Kauf von Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse (F, G oder H). Etwa 45 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien, sodass ein großes Potenzial für energetische Verbesserungen besteht. Innerhalb von 54 Monaten nach der Bewilligung des Förderantrags muss das Gebäude auf mindestens Effizienzhaus 70 EE energetisch saniert werden. Hierfür kann der Erwerber zusätzlich Fördermittel aus anderen Programmen – etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – in Anspruch nehmen. Auf diese Weise wird ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das den Altbau von einem Energieverbraucher zu einem deutlich effizienteren, umweltfreundlicheren und langfristig kostengünstigeren Heim macht.

Gerade beim Austausch veralteter Elemente ist es sinnvoll, auf erfahrene Unternehmen zu setzen. So hat sich etwa Fakro auf den Tausch alter Dachfenster spezialisiert. Das Unternehmen montiert erstklassige neue Dachfenster, sorgt für eine fachgerechte Entsorgung der alten Bauelemente und schafft so optimale Bedingungen für ein komfortables, energieeffizientes Wohnen. Dieser Rundum-Service kommt besonders jungen Menschen zugute, die gerade eine ältere Immobilie erworben haben und diese Schritt für Schritt modernisieren möchten.

Förderumfang: Höhe der Kredite und kombinierbare Fördermittel

Die maximale Kredithöhe des Förderprogramms ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder: •

  • Ein Kind: bis zu 100.000 Euro
  • Zwei Kinder: bis zu 125.000 Euro
  • Drei oder mehr Kinder: bis zu 150.000 Euro

Förderfähig sind dabei nicht nur der Kaufpreis der Immobilie, sondern auch anteilige Grundstückskosten. Nicht übernommen werden hingegen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- oder Maklergebühren. Außerdem muss die erworbene Wohneinheit mindestens fünf Jahre als selbstgenutztes Wohneigentum genutzt werden und insgesamt mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken dienen. Das Programm ist mit anderen Landes- und Bundesförderungen grundsätzlich kombinierbar, sodass Familien ein umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket schnüren können, um ihren individuellen Sanierungsfahrplan umzusetzen.

Antragstellung und formale Voraussetzungen

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist eine sorgfältige und rechtzeitige Antragstellung unabdingbar. Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Vorjahre
  • Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  • Ein gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Energieeffizienzklassen F, G oder H

Erst nach positiver Bewilligung durch die KfW darf der rechtsverbindliche Kaufvertrag unterzeichnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine unnötigen Verpflichtungen eingegangen werden, bevor die Förderung garantiert ist.

Gesamtpolitischer Kontext: Mehr Klimaschutz, bezahlbarer Wohnraum und Stärkung des Altbaubestands

Mit „Jung kauft Alt“ erweitert die Bundesregierung ihr bislang auf Neubau ausgerichtetes Förderspektrum um eine wichtige Komponente: die gezielte Unterstützung von Familien beim Erwerb und der Sanierung bestehender, sanierungsbedürftiger Immobilien. Dies fügt sich nahtlos in die übergeordneten Ziele ein, mehr Klimaschutz im Gebäudesektor zu erreichen und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Indem kostengünstige Darlehen und attraktive Förderungen bereitgestellt werden, sollen trotz steigender Zinsen und geplanter EU-Vorgaben im Bereich Energieeffizienz nachhaltige Wohnkonzepte realisierbar bleiben.

Ein wichtiger Schritt für Familien, Klima und ländlichen Raum

„Jung kauft Alt“ bietet Familien ab dem 3. September 2024 eine einmalige Chance, zu günstigen Konditionen ein Eigenheim zu erwerben, es energetisch auf den neuesten Stand zu bringen und dabei von vielfältigen Förderungen zu profitieren. Das Programm bildet einen wichtigen Baustein, um die Sanierungswelle in Deutschland voranzutreiben, historisch gewachsene Ortsbilder zu erhalten und gleichzeitig jungen Familien den Weg ins Eigenheim zu ebnen. Mit kompetenten Dienstleistern wie Fakro, die beispielsweise alte Dachfenster durch moderne, energieeffiziente Modelle ersetzen und diese fachgerecht entsorgen, wird der Sanierungsprozess zusätzlich vereinfacht. Interessierte sollten sich frühzeitig informieren, die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und rechtzeitig einen Antrag bei der KfW einreichen, um von diesem zukunftsweisenden Förderangebot Gebrauch zu machen.

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